Wann ist ein Haftpflichtschaden – Gutachten erforderlich?

Die Erstellung eines Haftpflichtschaden-Gutachtens ist dann erforderlich, wenn Ihr Motorrad oder Roller von einem anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt wurde. Steht der Verursacher fest, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet.

Es ist empfehlenswert, dass eher ein Sachverständiger fürs Motorrad den Schaden begutachtet als ein reiner Kfz-Sachverständiger. Ein Sachverständiger fürs Motorrad ist auf Motorräder spezialisiert und weiß daher ganz genau, worauf nach einem Unfall besonders zu achten ist.

Wer zahlt das Gutachten?

Kraft Gesetzes tritt die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an die Stelle ihres Versicherungsnehmers und kommt für die Schadenersatzforderung auf. Sämtliche Kosten die zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfallereignis erforderlich sind, werden hierbei dem Schaden angerechnet und ersetzt. Dies gilt sowohl für die Beauftragung von einem unabhängigen Motorrad-Gutachter, als auch für Abschleppkosten, Mietfahrzeug in der unfallbedingten Ausfallzeit, juristischen Beistand, Schmerzensgeld und weiteren Positionen.

Wozu dient ein Gutachten?

Wenn Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich belegen. Der Motorrad-Gutachter steht Ihnen in diesem Fall für die Ermittlung schadenrelevanter Positionen in Bezug auf das beschädigte Fahrzeug zur Verfügung. Ein Motorrad-Schadengutachten dient der Feststellung der Schadenart und der Schadenhöhe, sowie weiterer Positionen wie Wiederbeschaffungswert, Restwert, einer eventuellen Wertminderung und dem üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung.

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