Muss ich Gutachter von Versicherung akzeptieren?

Nach einem unverschuldeten Unfall wollen Sie vor allem eines: Eine schnelle und reibungslose Schadensabwicklung, die den ärgerlichen Unfall mit seinen Folgen vergessen macht. Sehr wahrscheinlich wird die Versicherung des Unfallverursachers Sie mit ihrem vermeintlichen Service zeitnah aktiv umwerben. Sie wird Ihnen aber keine Arbeit, sondern allenfalls Geld abnehmen, wenn Sie sich auf den von ihr gestellten Versicherungsgutachter als Geschädigter einlassen.

Der gegnerischen Haftpflichtversicherung sollten Sie als Geschädigter nicht trauen. Dass Vorsicht geboten ist, sehen Sie spätestens, wenn die Versicherung den Unfallwagen nochmal nachbesichtigen will oder sogar ein Gegengutachten anstrebt.

Ein BGH Urteil (Aktenzeichen VI ZR 225/13) stärkt Ihre Rechte als Unfallgeschädigter. Laut Urteil können Sie die „objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten“ geltend machen, wobei der Gutachter nicht vereidigt sein muss. Für Ihre Ansprüche muss er aber unabhängig sein und objektiv begutachten. Das tritt auf den Versicherungsgutachter mit Sicherheit nicht zu.