Insbesondere wenn man sich im Ausland befindet, wünscht man sich einen reibungslosen und stressfreien Aufenthalt. Leider läuft nicht immer alles rund – und auch im Ausland kracht es immer wieder. Was ist zu tun, wenn es zu einem Unfall im Ausland kommt? An was muss gedacht werden? Welche Unterlagen sind notwendig?
Die Unfalllöwen unterstützen Sie bei diesem Thema tatkräftig und geben hilfreiche Tipps. Im folgenden Artikel werden die meist gestellten Fragen zum Thema „Unfall Ausland Schadensregulierung“ beantwortet. Zudem finden Sie eine nützliche Schritt-für-Schritt Anleitung zum richtigen Handeln nach einem Autounfall im Ausland.
Autounfall im Ausland: Was ist zu tun?
Nach einem Autounfall sollte stets versucht werden Ruhe zu bewahren. Gar nicht so einfach. Doch Einschüchterungen durch den Unfallgegner, Zeugen oder die Versicherungen des Unfallgegners sollten definitiv nicht zugelassen werden. Umso wichtiger ist also, einen kühlen Kopf zu behalten und die folgenden notwendigen Punkte durchzuführen.
Bleiben Sie am Ort des Unfalls
Es sollte sich nicht vom Unfallort entfernt werden. Auch wenn Ihr Fahrzeug noch fahrbereit ist: bleiben Sie am Ort des Unfalls, bis alle notwendigen Formalitäten erledigt sind.
Sichern Sie die Unfallstelle
Sorgen Sie zuerst für Ihre eigene Sicherheit und ziehen Sie eine Warnweste über. In einigen Ländern ist dies verpflichtend. Schalten Sie die Warnblinkanlange des Autos an und sichern Sie die Unfallstele mit einem Warndreieck. Ziel ist es, dass der weitere Verkehr nicht gefährdet wird. Wenn möglich, schieben oder fahren Sie das Fahrzeug an den Straßenrand.
Tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner aus
Wechseln Sie mit dem Unfallgegner alle relevanten Daten aus. Hierzu zählen der vollständige Name, Adresse, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen, Name und Kundennummer der KFZ-Versicherung. Wenn möglich, lassen Sie sich den Ausweis zeigen und fotografieren Sie diesen.
Vergessen Sie die Zeugen nicht
Schauen Sie, ob es Zeugen für den Unfallhergang gibt, und notieren Sie sich die Kontaktdaten. Zeugen können ebenfalls helfen, sollte es zwischen Ihnen und dem Unfallgegner zu Sprachproblemen kommen. Auch Fotos der Unfallstelle dienen später als nützliche Beweismittel.
Füllen Sie gemeinsam den Europäischen Unfallbericht aus
Den Europäischen Unfallbericht sollten Sie bei allen Auslandsaufenthalten dabeihaben. Bei einem Unfall im EU Ausland ist dieser für die Dokumentation wesentlich. Jeder Unfallbeteiligte kann den Europäischen Unfallbericht in der eigenen Landessprache ausfüllen. Wichtig: unterschreiben Sie keine Schriftstücke mit fragwürdigem Inhalt und machen Sie keine Schuldgeständnisse.
Informieren Sie die Polizei
Es ist ratsam immer die Polizei zu informieren, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Auch bei Bagatellschäden − insbesondere im osteuropäischen Raum − macht dies Sinn, um späteren Ärger bei der Unfallregulierung zu vermeiden.
Allerdings werden Sie merken, dass die Polizei nicht in allen Ländern ausrücken wird, um einen Unfall zu dokumentieren.
Kommt es zu Fahrerflucht, enormen Streit oder Problemen beim Datenaustausch mit dem Unfallgegner bzw. dem Versicherungsnachweis, ist die Polizei Ihr richtiger Ansprechpartner.
Bitten Sie die Polizei abschließend um ein Unfallprotokoll.
Was sollten Sie im Falle eines Unfalls dabei haben?
Denken Sie stets an folgende Dinge, um bei einem Autounfall im Ausland gut vorbereitet zu sein:
- Führerschein
- Reisepass bzw. Personalausweis
- Zulassungspapiere des Fahrzeugs
- Grüne Versicherungskarte
- Europäischer Unfallbericht
- Notrufnummern:112 ist auch in den meisten EU-Ländern die richtige Nummer
- Warnweste
- Warndreieck
- Telefonnummer des Zentralrufs der Autoversicherer: +49 40 300 330 300
Gesetzlich vorgeschrieben: Schadenregulierungsbeauftragte im Ausland
Beim Thema „Verkehrsunfall Ausland Regulierung“ gelten für Versicherte der europäischen Union besondere Rechte. Bei einem Unfall im Ausland greift die sogenannte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (KH-Richtlinie). Die Richtlinie sichert Geschädigten eine Übermittlung der Ansprüche an die zuständige Versicherung im Land des Unfallgegners zu. Diese Aufgabe wird durch einen Schadensregulierungsbeauftragten durchgeführt, den jede Kfz-Haftpflichtversicherung in sämtlichen EU-Staaten stellen muss.
Sie haben einen unverschuldeten Unfall m EU-Ausland, in, Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz? Dann ist es ganz einfach einen Schadensregulierungsbeauftragten zu finden. Rufen Sie bei der Hotline des Zentralrufs der Autoversicherer unter der Nummer +49 40 300 330 300 an und erfahren Sie direkt, welcher Schadenregulierungsbeauftragte für Ihre Unfallregulierung zuständig ist.
Was ist zu tun, wenn sich der Unfall außerhalb der EU ereignet?
So einfach wie die Unfallregulierung für unverschuldete Autounfälle in der EU sein kann, ist es außerhalb der EU leider nicht. Fehlende einheitliche Formulare für Geschädigte wie es sie im EU-Ausland gibt, die landestypischen bürokratischen Hindernisse und Sprachschwierigkeiten erschweren die Schadensregulierung.
Als Unfallgeschädigter haben Sie erfreulicherweise auch bei einem Unfall im Ausland viele Rechte und Ansprüche. Die Unfalllöwen helfen Ihnen zu bekommen, was Ihnen zusteht. Für eine kompetente Schadenabwicklung erhalten Sie Unterstützung durch einen auf Verkehrsrecht und insbesondere Unfallregulierung spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser erledigt die Formalitäten und macht Ansprüche wie Wertminderung, Schadenersatz und ggf. Schmerzensgeld für Sie geltend.
Was ist bei Verletzungen und Personenschäden zu tun?
Es kam zu Verletzungen bei einem Autounfall im Ausland? Schlimm genug! Um weiteren Unmut zu vermeiden, ist in solchen Fällen richtiges Handeln ratsam.
Lassen Sie alle Verletzungen durch die Polizei protokollieren und zusätzlich von einem Arzt vor Ort attestieren. Dies ist die beste Grundlage, um Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Atteste aus Deutschland werden von ausländischen Versicherungen oft nicht anerkannt. Zudem werden Personenschäden je nach Land sehr unterschiedlich bewertet.
Es empfiehlt sich dringend einen Anwalt einzuschalten. Die Unfalllöwen helfen Ihnen. Sie verfügen über ein professionelles Netzwerk von Verkehrsrechtsanwälten und Unfall Experten, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht. Für Sie als Geschädigten entstehen keine Kosten.