Als Geschädigter aus einem Verkehrsunfall hast Du immer, auch in eindeutigen Unfallsituationen, das Recht, Deine Ansprüche von einem Anwalt geltend machen zu lassen. Das heißt Du benötigst keine Rechtsschutzversicherung, um Dich von einem Anwalt beraten und vertreten zu lassen. Für diese Kosten hat bis auf wenige Extremfälle die gegnerische Haftpflichtversicherung aufzukommen.

Dein Anwalt berät Dich gerne. Lassen Dir dieses Recht nicht von der gegnerischen Versicherung in Abrede stellen, diese hat ein großes Interesse daran, dass Du nicht anwaltlich vertreten bist.

Quotenvorrecht

Doch selbst wenn Du den Unfall teilweise verschuldet hast, kannst Du den Schaden nahezu komplett ersetzt bekommen, wozu auch die Kosten eines Anwalts gehören. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt des Unfalls eine Vollkaskoversicherung für Dein Fahrzeug vorhanden war. Bei einer fachgerechten Abrechnungsmethode Deines Rechtsanwalts mit Ihrer eigenen Vollkaskoversicherung und der gegnerischen Haftpflichtversicherung kann nahezu der komplette Schaden abgedeckt werden.

Wir vermitteln dir nach einem Unfall einen Rechtsanwalt in deiner Nähe mit passender Kompetenz. Wir begleiten dich zudem bei der gesamten Schadenabwicklung bis hin zur Schadenzahlung und das alles kostenlos. Wir empfehlen dir nicht nur einen Anwalt nach Kfz-Unfall, sondern auch unabhängige Gutachter und Werkstätten. Kontaktiere uns ganz bequem online oder per Telefon – rund um die Uhr.