Unfall was tun?
Im Straßenverkehr können nicht immer alle Unfälle verhindert werden. Insbesondere als Geschädigter eines Autounfalls tauchen viele Fragen auf. Wie solltest Du Dich nach einem Unfall verhalten? Woran solltest Du denken? Musst Du die Polizei oder Deine Versicherung über den Vorfall informieren? Es ist notwendig und ratsam auf eine Vielzahl von Punkten zu achten, damit die gegnerische Versicherungsgesellschaft Dich nicht austrickst und Du später nicht auf Deinen Kosten sitzen bleibst.
Richtiges Verhalten auf einen Blick:
- Sichere die Unfallstelle ab
- Rufe die Polizei bzw. Feuerwehr, falls es Verletzte gibt
- Dokumentiere den Unfallhergang
- Tausche alle notwendigen Daten aus (Kontaktdaten, Kennzeichen, Versicherungsangaben)
Ist es notwendig, einen unverschuldeten Unfall der Versicherung zu melden?
Du stellst Dir die Frage: „Muss ich den Unfall meiner Versicherung melden, wenn ich nicht schuld bin“? Ob Du Geschädigter oder Verursacher bist, macht hierfür keinen Unterschied. Denn in fast allen Fällen ist es ratsam, die Versicherung so schnell wie möglich nach dem Unfall zu benachrichtigen und den Unfall zu melden.
In manchen Situationen ist die Schuldfrage schwer zu klären. Daher werden die Schäden, die durch den Unfall entstanden sind, anteilig beglichen. Wenn sich die Parteien nicht einigen können oder wenn ein Gericht feststellt, dass einer der Fahrer eine Teilschuld trägt, wird in den meisten Fällen das Quotenvorrecht angewandt. Um im Rechtsstreit bestmöglich beraten zu sein, ist es immer wichtig und ratsam, sich professionelle Unterstützung zu holen.
Bei sehr geringen Schäden stellt sich oftmals die Frage, ob die Versicherung eingeschaltet werden muss. Es ist in allen Fällen – losgelöst vom Umfang des Schadens – empfehlenswert einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, um den Schaden beziffern zu lassen. Die Unfalllöwen bieten Dir hierfür professionelle Unterstützung an.
Zudem sollte der Geschädigte den Unfall bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung melden. Nicht den Unfall melden als Geschädigter und eine Einigung ohne Versicherungen abzuwickeln, ist nicht ratsam. Entscheidet sich der Schädiger dafür, den Schadenersatz privat zu zahlen, sollte im Vorhinein immer mit der Versicherung geklärt werden, ob dies sinnvoll ist.
Was muss die Schadensmeldung beinhalten?
Um die Schuld festzustellen, zum Beispiel um Schadenersatzansprüche von der Versicherung zu erhalten, ist es wichtig, den Unfallhergang genau zu beschreiben. Unabhängig von der Unfallaufnahme durch die Polizei, sollte eine Schadensmeldung erstellt werden. Dies sollte direkt nach dem Unfall vorgenommen werden, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. In den meisten Fällen kann sich Tage oder Wochen später nicht mehr genau an den Unfallvorgang erinnert werden. Um widersprüchlichen Aussagen von Zeugen und den Unfallbeteiligten vor einem Verkehrsgericht zu vermeiden, ist es gut eine schriftliche persönliche Schadensmeldung zu verfassen.
Diese Schadensmeldung sollte folgende Punkte umfassen:
- Sichere die Unfallstelle ab
- Rufe die Polizei bzw. Feuerwehr, falls es Verletzte gibt
- Dokumentiere den Unfallhergang
- Tausche alle notwendigen Daten aus (Kontaktdaten, Kennzeichen, Versicherungsangaben)
- Schadensmeldung bei Deiner Versicherung.
Zusätzlich zu diesem persönlichen Unfallbericht wird empfohlen, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu konsultieren. Der Sachverständige kann die Art und den Wert des Fahrzeugschadens richtig einschätzen und den Restwert des Unfallwagens benennen. Ein Rechtsanwalt kann Dich fachmännisch beraten, wie Du mit dem Vorfall umgehst und welche Rechte Du hast − z. B. eine Entschädigung für den Nutzungsausfall einfordern. Als Geschädigter musst Du diese Kosten nicht tragen, sie werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Die wichtigsten Tipps nach einem Unfall
Die wichtigste und erste Maßnahme nach einem Unfall ist die Sicherung der Unfallstelle, egal ob für Schädiger oder Geschädigte. Halte einen sicheren Abstand zum Unfallort ein, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Nachdem alles getan wurde, um den Unfallort mit einem Warndreieck und anderen Vorsichtsmaßnahmen abzusichern, sollte die Kommunikation mit den am Unfall beteiligten Personen folgen.
Es ist am besten, ruhig zu bleiben und ihn nicht direkt zu kritisieren. Beide Fahrer werden durch den Zusammenstoß verwirrt und erschüttert sein und etwas Zeit brauchen, um das Geschehene zu verarbeiten. Lege auf keinen Fall ein übereiltes Schuldbekenntnis am Unfallort ab.
Wichtig ist, dann eine Schadensmeldung zu erstellen, bspw. mithilfe des europäischen Unfallberichts, der gegenseitige Adressen und Versicherungsinformationen enthält.
Der Polizei einen KFZ-Schaden melden als Geschädigter? Ja, in vielen Fällen sollte die Polizei gerufen werden, wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist. Polizeiliche Unfalluntersuchungen sind erforderlich, wenn sich Schädiger und Geschädigter nicht einigen können, es erhebliche Sach- oder sogar Personenschäden gibt, der Unfallverantwortliche unbekannt ist oder wenn sich die Unfallsituation als komplex darstellt.
Insbesondere die in der polizeilichen Unfalluntersuchung entstandenen Fotos und Protokolle sind sowohl für den Geschädigten als auch für die Haftpflichtversicherung wichtige Beweismittel.
Wenn das Auto nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher ist, muss es abgeschleppt werden. Am Unfall nicht Schuld − was tun? Wenn Du der Geschädigte bist und die Schuldfrage klar ist, werden die Abschleppkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Was muss die gegnerische Versicherung zahlen?
Als Autounfall Opfer stehen Dir eine Vielzahl von Leistungen zu, die von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen. Hierbei ist die Schadenminderungspflicht unbedingt zu beachten.
Sobald die Unfallschuld bewiesenermaßen nicht bei Dir, sondern bei der anderen Partei liegt, stehen Dir einige Kostenübernahmen zu. Einer unserer Fachanwälte kann Dich hierzu bestmöglich beraten
- Reparatur des Fahrzeugs
- Kosten des Abschleppwagens
- Leihwagen oder Nutzungsausfall
- Wertminderung
- Anwaltskosten
- Gutachterhonorar
- Bei Personenschaden Schmerzensgeld
- Entsorgungskosten bei einem Totalschaden
- Kostenpauschale für Kommunikation
Wie komme ich an die gegnerische Versicherung?
Bei einigen Unfällen gibt es keinen ersichtlichen Schädiger. Ist Dir als Autounfall Opfer das Kennzeichen des Schädigers bekannt, gibt es dennoch die Möglichkeit, den Unfall der gegnerischen Versicherung zu melden.
Wende Dich an den Zentralruf der Autoversicherer, wenn Du die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners herausfinden möchtest. Gib einfach das Nummernschild des anderen Fahrers an und Du erhältst alle Informationen, die Du brauchst.
Wenn Du in einen Unfall mit jemandem aus einem anderen Land verwickelt bist, kann Dir der Zentralruf der Autoversicherer nicht helfen. Wende Dich in diesen Fällen an das Deutsche Büro Grüne Karte e. V (DBGK).
Was steht mir nach einem Autounfall alles zu?
Als Opfer eines Verkehrsunfalls gibt es eine Vielzahl von Auswirkungen auf große Bereiche des Lebens und des Alltags, wie bspw. Verdienstausfälle. Für diese Konsequenzen können Geschädigte Schadensersatz vom Unfallverursacher bzw. der Versicherung des Unfallverursachers einfordern.
Hierzu gehören:
- Übernahme der Anwaltskosten
- Freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen und Erhalt eines unabhängigen Kfz-Gutachtens
- Eigene Wahl einer Werkstatt für die Fahrzeugreparatur
- Schmerzensgeld, wenn entsprechende ärztliche Nachweise vorliegen
- Ansprüche auf Nutzungsausfall
- Mietwagen
- Evtl. Wertminderung an Deinem Fahrzeug
Auch wenn die Versicherung des Unfallverursachers eventuell andere Aussagen tätigt, hast Du als geschädigte Person Ansprüche auf diese Leistungen. Als Laie ist es schwierig, dies durchzusetzen, daher solltest Du einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Es ist wichtig, sämtliche Quittungen für alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen und Güter aufzubewahren, um sie später der Versicherung zur Verfügung stellen zu können.
Wenn die Schuldfrage nicht geklärt wird, musst Du möglicherweise ganz oder teilweise für die Kosten aufkommen. Ein Verkehrsgericht muss nun entscheiden, inwieweit Du für den Unfall verantwortlich gemacht wirst. Lies für mehr Informationen unsere Einträge über Teilschuld und Quotenvorrecht.
Wende Dich an Experten und bleibe nicht auf Deinen Kosten sitzen
Du bist Autounfall Opfer oder hast noch offene Fragen zum Thema: Unfall −was tun als Geschädigter? Wir, die Unfalllöwen, helfen Dir bei allen Anliegen.
Du hast einen Unfall verschuldet? Auch für dieses Szenario helfen wir Dir mit unserem Expertenwissen, um Deine Kostenanteile möglichst geringzuhalten.
Gemeinsam finden wir die bestmöglichen Lösungen für Dich.