Braucht es nach einem Unfall mit einem Elektrofahrzeug spezialisierte Schadensgutachter?

Insbesondere bei Elektrofahrzeugen gibt es durch die technischen Besonderheiten einiges zu beachten. Du solltest daher insbesondere beim Schadensgutachter genau hinschauen. Im Idealfall handelt es sich beim Schadensgutachter um eine elektrisch unterwiesene Person (EuP). Diese kann sorgfältig überprüfen, welche Schäden nach einem Unfall mit einem Elektrofahrzeug vorliegen.

Du hast bei einem Unfall immer das Recht, ein Gutachten über die Schäden Ihres Elektrofahrzeuges in Auftrag zu geben. Dadurch wird das Gutachten durch zertifiziertes Personal erstellt und gleichzeitig werden Ihre finanziellen Interessen gewahrt.

Folgende Punkte sind beim Gutachten von großer Wichtigkeit:

    Kontrolle des Akkus:

    Die Batterie darf nach einem Aufprall keine Beschädigung aufweisen, da ansonsten eine erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr besteht.

    Berücksichtigung von höheren Reparaturkosten

    Nicht alle Werkstätten haben bereits auf den Umschwung in der Mobilität umgerüstet und sind auf solche Arbeiten vorbereitet. Daher benötigt es bestimmte Techniken im Motorbereich und auch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen. Diese besitzen nicht alle Werkstätten.

    Die Reparaturen dürfen daher nur von zertifizierten Werkstätten vorgenommen werden. Anderenfalls kann dies zum Verlust der Herstellergarantie führen. Während den Arbeiten sollten beratender Rechtsanwalt und Sachverständige eng miteinander kooperieren, sodass folgende Fragen beantwortet werden können:Übersteigt die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung infolge des Unfalls einen bestimmten Wert, sodass der Batteriesatz getauscht werden muss?

    Dürfen Schweißarbeiten am Elektrofahrzeug vorgenommen werden?

    Wie wirkt es sich auf den Schaden aus, wenn das Fahrzeug zwar gekauft, die Batterie aber gemietet ist, wie zum Beispiel beim Renault Zoe?

    Bei Unfällen mit einem Elektrofahrzeug gilt es die Frage zu klären, wie der Schaden reguliert wird. Besonders ist, dass das Fahrzeug oftmals gekauft wurde, die Batterie aber nur gemietet. Trotz eines gewissen Umdenkens in der Branche ist dies nach wie vor das gängige Modell, wie beispielsweise beim Renault Zoe. Damit sollen Kunden angesprochen werden, die einen vorzeitigen Verschleiß der Batterie fürchten. Im Schadensfall birgt dies aber Probleme, da sich Fragen zur Regulierung stellen.

    Das Gutachten im Schadensfall sollte daher auch die Besitzverhältnisse und die sich daraus ergebenden Ansprüche klären.

    Grundsätzlich kann die Batteriemiete dahingehend Auswirkungen auf die Frage haben, ob es sich bei dem Schaden um einen Teil- oder Totalschaden handelt. Denn betrachtet man das Fahrzeug und die Batterie als Einheit, so fällt der Wiederbeschaffungswert geringer aus. Dieser ist bei einem Unfall aber entscheidend. Ein Geschädigter kann nur den erforderlichen Geldbetrag für die Reparatur verlangen, wenn dieser nicht 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes übersteigt. Es kommt daher darauf an, wie der Schaden vom Gutachter beziffert wird.

    Fallen die Eigentumsverhältnisse von Batterie und Fahrzeug allerdings auseinander, so verschiebt sich die Totalschadensgrenze. Infolgedessen kann es einen großen Unterschied machen, ob die Batterie und das Fahrzeug als ein Ganzes betrachtet werden.

    Was passiert, wenn mein Elektrofahrzeug ausfällt? 

    Sofern das Elektrofahrzeug ausfällt, hast Du gegenüber dem Unfallverursacher einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Dies bedeutet, Du kannst den Schaden geltend machen, der dadurch entsteht, dass das Auto nicht genutzt werden kann. In der Regel ist dies der Zeitraum der Reparaturdauer.

    Wie hoch die Nutzungsausfallentschädigung ist, bestimmt sich nach den sogenannten Tabellenwerten von Schwacke. Damit errechnen Zivilgerichte aber auch Versicherungen die Höhe der Nutzungsausfallbeschädigung. Jahr für Jahr werden dafür umfassende Daten aus der Fachpresse, dem Gebrauchtwagenmarkt aber auch Autohändlern gesammelt.

    Elektrofahrzeuge sind allerdings noch nicht mit in die Liste aufgenommen worden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Du keinen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung haben. Denn Gerichte können die Tabelle nutzen, müssen sich aber nicht! Es handelt sich dabei nur um eine Schätzhilfe, so der Bundesgerichtshof in einem Urteil 2005. Ist das Fahrzeug des Unfalls nicht in der Tabelle zu finden, werden ähnliche PKW’S als Vergleichswert herangezogen.

    Habe ich einen Anspruch auf ein Elektrofahrzeug als Ersatzwagen?

    Sofern Du als Geschädigter auf ein Fahrzeug angewiesen bist, so kannst Du während der Reparaturdauer statt der Nutzungsausfallentschädigung auch einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Dieser darf sich dabei in der gleichen Kategorie wie Ihr eigenes Fahrzeug bewegen. Festgemacht wird dies am Preis aber auch an der Motorleistung.

    Ein zwingender Anspruch auf ein Elektrofahrzeug besteht allerdings nicht. Sofern ein solches nicht zur Verfügung steht, musst Du auf ein vergleichbares Auto mit Verbrennungsmotor ausweichen.

    Wir stehen Dir zur Seite! Jetzt Schaden melden