Braucht es nach einem Unfall mit einem Elektrofahrzeug spezialisierte Schadensgutachter?
Insbesondere bei Elektrofahrzeugen gibt es durch die technischen Besonderheiten einiges zu beachten. Du solltest daher insbesondere beim Schadensgutachter genau hinschauen. Im Idealfall handelt es sich beim Schadensgutachter um eine elektrisch unterwiesene Person (EuP). Diese kann sorgfältig überprüfen, welche Schäden nach einem Unfall mit einem Elektrofahrzeug vorliegen.
Du hast bei einem Unfall immer das Recht, ein Gutachten über die Schäden Ihres Elektrofahrzeuges in Auftrag zu geben. Dadurch wird das Gutachten durch zertifiziertes Personal erstellt und gleichzeitig werden Ihre finanziellen Interessen gewahrt.
Folgende Punkte sind beim Gutachten von großer Wichtigkeit:
Kontrolle des Akkus:
Die Batterie darf nach einem Aufprall keine Beschädigung aufweisen, da ansonsten eine erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr besteht.
Berücksichtigung von höheren Reparaturkosten
Nicht alle Werkstätten haben bereits auf den Umschwung in der Mobilität umgerüstet und sind auf solche Arbeiten vorbereitet. Daher benötigt es bestimmte Techniken im Motorbereich und auch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen. Diese besitzen nicht alle Werkstätten.
Die Reparaturen dürfen daher nur von zertifizierten Werkstätten vorgenommen werden. Anderenfalls kann dies zum Verlust der Herstellergarantie führen. Während den Arbeiten sollten beratender Rechtsanwalt und Sachverständige eng miteinander kooperieren, sodass folgende Fragen beantwortet werden können:Übersteigt die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung infolge des Unfalls einen bestimmten Wert, sodass der Batteriesatz getauscht werden muss?
Dürfen Schweißarbeiten am Elektrofahrzeug vorgenommen werden?
Wie wirkt es sich auf den Schaden aus, wenn das Fahrzeug zwar gekauft, die Batterie aber gemietet ist, wie zum Beispiel beim Renault Zoe?
Das Gutachten im Schadensfall sollte daher auch die Besitzverhältnisse und die sich daraus ergebenden Ansprüche klären.
Fallen die Eigentumsverhältnisse von Batterie und Fahrzeug allerdings auseinander, so verschiebt sich die Totalschadensgrenze. Infolgedessen kann es einen großen Unterschied machen, ob die Batterie und das Fahrzeug als ein Ganzes betrachtet werden.
Was passiert, wenn mein Elektrofahrzeug ausfällt?
Wie hoch die Nutzungsausfallentschädigung ist, bestimmt sich nach den sogenannten Tabellenwerten von Schwacke. Damit errechnen Zivilgerichte aber auch Versicherungen die Höhe der Nutzungsausfallbeschädigung. Jahr für Jahr werden dafür umfassende Daten aus der Fachpresse, dem Gebrauchtwagenmarkt aber auch Autohändlern gesammelt.
Elektrofahrzeuge sind allerdings noch nicht mit in die Liste aufgenommen worden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Du keinen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung haben. Denn Gerichte können die Tabelle nutzen, müssen sich aber nicht! Es handelt sich dabei nur um eine Schätzhilfe, so der Bundesgerichtshof in einem Urteil 2005. Ist das Fahrzeug des Unfalls nicht in der Tabelle zu finden, werden ähnliche PKW’S als Vergleichswert herangezogen.
Habe ich einen Anspruch auf ein Elektrofahrzeug als Ersatzwagen?
Ein zwingender Anspruch auf ein Elektrofahrzeug besteht allerdings nicht. Sofern ein solches nicht zur Verfügung steht, musst Du auf ein vergleichbares Auto mit Verbrennungsmotor ausweichen.
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