Sollte der Polizei der Unfall gemeldet werden?

Ja, bei größeren Schäden und vor allem wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Selbst augenscheinlich kleine Schäden (Bagatellschäden) können teuer werden! Auch wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland verwickelt ist, sollten Polizeibeamte zur Unfallstelle gerufen werden. Die Polizei wird an der Unfallstelle einen Bericht anfertigen und die Personalien aller Beteiligten aufnehmen. 

Das ist das erste beweistaugliche Dokument für die spätere Abwicklung. 

Der gegnerischen Versicherung den Unfall melden? 

Ja, die gegnerische Versicherung sollte zeitnah informiert werden, um die eigenen Ansprüche von Beginn an deutlich zu machen. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass der schuldige Unfallgegner seiner Versicherung den Schaden nicht meldet, weil er eine Höherstufung der Versicherungsbeiträge fürchtet. 

Durch die eigene Meldung stellen Sie sicher, dass die zuständige Versicherung zeitnah vom Schadensfall Kenntnis nehmen kann. Das ist im gesamten Prozedere die Grundvoraussetzung für die anstehende Schadensregulierung. 

Um Nachteile zu vermeiden, übernehmen wir das für Dich! Hier Schaden melden

Muss ich den Unfall der eigenen Versicherung melden? 

Das ist in der Regel nur notwendig, wenn Du den Unfall verursacht hast. Aus Gründen der Beweissicherung kannst Du Deine Versicherung darüber informieren, dass Du in einen Unfall verwickelt bist. Für die eigentliche Regulierung spielt das aber keine Rolle. 

Gut zu wissen: Pflichten des Versicherten 

Der zugrunde liegende Versicherungsvertrag legt jedem Versicherungsnehmer eine Anzeigepflicht des Unfallschadens auf: Ist ein Schaden eingetreten, so muss der Versicherungsnehmer den Schaden melden. 

Zur Unfallanzeige gehört eine umfassende Dokumentation, auf die im Folgenden noch einzugehen ist.  

In diesem Zusammenhang haben alle Beteiligten auch die vertragliche Aufklärungspflicht zu respektieren: Es müssen sämtliche Informationen zugänglich gemacht werden, die zur Aufklärung bzw. Regulierung des Sachverhaltes beitragen können.