Pro Jahr gibt es ca. 2,2 Millionen Verkehrsunfälle, das sind jeden Tag über 6.000 Unfälle.
Was ist eigentlich wichtig nach einem Autounfall und wie soll ich mich verhalten?
Bei einem Unfall gibt es einiges zu beachten. Wie verhalte ich mich an der Unfallstelle? Brauche ich einen Rechtsanwalt oder Gutachter, wo wird mein Fahrzeug repariert? Bekomme ich einen Leihwagen? Erhalte ich Schmerzensgeld, wenn ich verletzt bin? – Hier erfahren Sie die 10 wichtigsten Ratschläge der Unfalllöwen.
1. Was tue ich nach einem Verkehrsunfall?
Nach einem Unfall musst du zunächst die Unfallstelle absichern und dich vergewissern, ob Personen verletzt sind, falls ja, ist erste Hilfe zu leisten beziehungsweise den Notarzt anzurufen. Anschließend tauschst du mit dem Unfallgegner deine persönlichen Daten, sowie die Versicherungsdaten der Fahrzeuge aus.
2. Sollte ich bei einem Autounfall die Polizei verständigen?
Bei einem Personenschaden sollte auf jeden Fall die Polizei benachrichtigt werden. Weiterhin empfiehlt es sich, wenn die Schuldfrage vor Ort nicht geklärt werden kann, die Polizei zu verständigen oder wenn es zu Anschuldigungen oder Anfeindungen kommt.
Tipp: Bei einem Schaden an einem geparkten Fahrzeug musst du auf den Geschädigten warten oder die Polizei verständigen. Einen Zettel am Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeuges zu hinterlassen reicht nicht aus, sondern gilt als Unfallflucht und ist eine Straftat.
3. Von welcher Versicherung bekomme ich den Schaden ersetzt?
Als Geschädigte hast du Ansprüche gegen die Versicherung des Verursachers. Hier ist es wichtig, dass beide Parteien den Schaden wahrheitsgemäß melden und angeben. Aufgrund der Komplexität empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt mit einzuschalten.
Der Unfallverursacher sollte sich an seine eigene Versicherung wenden, diese ersetzt den Schaden an seinem Fahrzeug, wenn Vollkasko Deckung vorliegt.
4. Was tue ich als Geschädigter nach dem Unfall?
Nach dem Unfall muss der Schaden an deinem Fahrzeug festgestellt werden. Hierzu solltest du einen unabhängigen KFZ Sachverständigen einschalten, der den Schaden begutachtet. Weiterhin empfiehlt es sich einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, der den Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung meldet und einfordert.
Tipp: Die Versicherung empfiehlt einen eigenen Gutachter und sagt ein Anwalt sei nicht nötig? Das passiert häufig, jedoch hast du als Geschädigter Anrecht darauf den Schaden neutral begutachten zu lassen und einen Anwalt einzuschalten. Davon solltest du auch Gebrauch machen, um spätere Nachteile zu vermeiden.
5. Wann und wo kann ich den Unfallschaden reparieren lassen?
Als Geschädigter kannst du die Reparaturwerkstatt frei wählen. Es empfiehlt sich vor Beginn der Reparatur eine schriftliche Reparaturfreigabe beziehungsweise Haftungsübernahme bei der gegnerischen Versicherung einzufordern, damit geklärt ist, dass die Kosten der Reparatur übernommen werden.
Im Kaskofall (selbstverschuldet) hast du eventuell eine Werkstattbindung, frag bei deiner Versicherung nach.
6. Kann ich mir das Geld auch auszahlen lassen?
Ja, du kannst dir den Schaden auch fiktiv nach Gutachten auszahlen lassen. Dann erhältst du die Nettoreparatursumme ausgezahlt, beziehungsweise bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.
7. Kann ich einen Mietwagen nehmen?
Ja, für die Reparaturdauer steht dir ein Mietfahrzeug zu.
Ich brauche kein Mietfahrzeug, was steht mir zu?
Tipp: Brauchst du kein Mietfahrzeug, hast du Anspruch auf Nutzungsausfall. Dies ist ein Betrag pro Tag, den du als Entschädigung dafür erhältst, dass du dein Fahrzeug nicht nutzen konntest. Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach der Typenklasse deines Autos und ist im Gutachten festgelegt.
8. Muss ich den Unfallschaden beim Verkauf meines Fahrzeuges angeben?
Ja, Unfallschäden müssen beim Verkauf des Fahrzeuges angegeben werden. Als finanziellen Ausgleich für den späteren Mindererlös bekommst du eine Wertminderung. Die Wertminderung wird im Gutachten ermittelt.
9. Was ist, wenn mein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden hat?
Beim wirtschaftlichen Totalschaden bekommst du den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ersetzt. Die Mietwagen- / Nutzungsausfalldauer ist beim Totalschaden üblicherwiese ca. 14 Tage.
10. Was bekomme ich noch ersetzt?
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind, bekommst du ersetzt. Hierzu zählen auch Ab- und Anmeldekosten, beschädigte Teile (z.B. Overall oder Motorradhelm), Abschleppkosten, Gutachter und Rechtsanwalt. Weiterhin bekommst du eine Unkostenpauschale. Bei Personenschaden besteht zusätzlich Anrecht auf Schmerzensgeld.
Die Unfalllöwen bieten dir einen Rundum-Stressfrei-Service:
- Rechtsanwalt
- Gutachter
- Reparatur (falls gewünscht)
- Ersatzfahrzeug (falls gewünscht)
Worauf wartest Du?
Lehn Dich zurück und lass es die Unfalllöwen erledigen.