Verkehrsunfall in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug?

Der grenzüberschreitende Automobilverkehr – insbesondere innerhalb Europas – wächst ständig. Damit erfährt auch die Regulierung von Verkehrsunfällen mit Auslandsbezug eine immer größere Bedeutung. Dies betrifft einerseits diejenigen Fälle, bei denen deutsche Verkehrsteilnehmer im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt sind. Anderseits passieren aber auch innerhalb Deutschlands Verkehrsunfälle mit ausländischen Verkehrsteilnehmern. Bei solch gelagerten Fällen spricht man von Auslandsschäden.

Finde hier Informationen über:

  • Rechtslage
  • Verhalten nach einem Verkehrsunfall
  • Wie können wir bei Auslandschäden helfen

Verkehrsunfall im Ausland -Wie ist die Rechtslage?

Auslandsschäden werden – wie Schäden im Inland – über eine Versicherung reguliert. Allerdings gestaltet sich der Weg zum Schadensausgleich oft etwas schwieriger, da nicht selten Rechts- und Sprachbarrieren bestehen. Die Europäische Union hat dieses Problem zum Anlass genommen, um die sogenannte KH-Richtlinie einzuführen. Diese Richtlinie ist eine europäische Regelung, die zur einfacheren Abwicklung von Verkehrsunfällen im europäischen Ausland eingeführt wurde. Sie wird seit dem Jahre 2003 von allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt. Jede Autoversicherung hat danach einen deutschen Regulierungsbeauftragten – also einen Schadensregulierer des Reiselandes – in den beteiligten Ländern zu benennen, der den Verkehrsunfall bearbeitet. Der Regulierungsbeauftragte hat für die Bearbeitung der Schadensmeldung bis zu drei Monate Zeit. Die Regulierung der Auslandsschäden erfolgt dann entweder über den ausländischen Versicherungsträger oder über die Schadensrepräsentanten im jeweiligen Heimatland.

Während früher oftmals noch die Einschaltung eines ausländischen Rechtsanwalts erforderlich und eine Terminwahrnehmung im häufig fremdsprachigen Ausland gleichwohl oftmals unumgänglich war, gestaltet sich die Rechtslage heutzutage zudem in einem anderen Punkt deutlich einfacher. Auf der Grundlage der nunmehrigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann ein Geschädigter jetzt vor dem Gericht seines Wohnsitzes eine Klage gegen den ausländischen Versicherer erheben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine solche unmittelbare Klage nach dem ausländischen Recht zulässig ist und der gegnerische Versicherer seinen Sitz im Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates hat.

Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall im Ausland?

Das richtige Verhalten und ein überlegtes Handeln am Verkehrsunfall ist von Bedeutung für die spätere Schadensregulierung. Du solltest daher die folgenden Regeln beachten:

  • kein Schuldanerkenntnis abgeben, da Sie sodann möglicherweise Ihre Ansprüche verlieren
  • Rufe die Polizei. Insbesondere wenn man das Gefühl hat, dass etwas nicht stimmt, sollte man die Polizei hinzuziehen
  • fotografiere die Unfallstelle
  • Fertigen ein Unfallprotokoll an! Der sogenannte „Europäischen Unfallbericht“ kann dabei verwendet werden
  • Organisieren Sie die Abwicklung über uns!

Zusätzlich zu diesem persönlichen Unfallbericht wird empfohlen, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu konsultieren. Der Sachverständige kann die Art und den Wert des Fahrzeugschadens richtig einschätzen und den Restwert des Unfallwagens benennen. Ein Rechtsanwalt kann Dich fachmännisch beraten, wie Du mit dem Vorfall umgehst und welche Rechte Du hast − z. B. eine Entschädigung für den Nutzungsausfall einfordern. Als Geschädigter musst Du diese Kosten nicht tragen, sie werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Wie können wir bei Auslandschäden helfen?

Ein Partneranwalt übernimmt bei einem Auslandsschaden die Korrespondenz mit den Versicherungen und sorgt für den Ausgleich der Ansprüche aus dem Verkehrsunfallgeschehen. Aufgrund der komplexen und schwierigen Sachlage ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts jedenfalls empfehlenswert, damit die Ansprüche nicht verloren gehen.

Wende Dich an Experten und bleibe nicht auf Deinen Kosten sitzen

Du bist Autounfall Opfer oder hast noch offene Fragen zum Thema: Auslandsschäden − was tun als Geschädigter? Wir, die Unfalllöwen, helfen Dir bei allen Anliegen.

 

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