Durch einen Verkehrsunfall entstehen oftmals Schäden am Fahrzeug. Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher ist, wird es in der Regel in eine Werkstatt geschleppt und – falls vom Geschädigten gewünscht – repariert. Die Reparaturkosten werden dann üblicherweise bei der Versicherung eingereicht. Die geschädigte Person kann allerdings auch die Entscheidung treffen, das Auto nicht reparieren zu lassen, sondern eine finanzielle Entschädigung für den Schaden zu erhalten. In dieser Situation ist eine Unfall Abrechnung nach Gutachten oder eine fiktive Abrechnung erforderlich. Doch wie funktioniert es, den Autoschaden nach Gutachten abzurechnen? Worauf muss geachtet werden?

Welche Vorteile bietet die Abrechnung nach Gutachten?

Die fiktive Abrechnung führt häufig dazu, dass die gegnerische Versicherung die Entschädigungssumme kürzen wird. Das passiert oftmals, wenn Verbringungskosten, UPE-Aufschläge (also Preisaufschläge auf die unverbindlichen Preisempfehlungen), Nutzungsausfälle und andere Faktoren nicht anfallen. Ob die Kürzungen rechtmäßig sind, hängt immer von der individuellen Situation ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

Eine Kürzung der Leistungen besteht häufig für den Nutzungsausfall. Die Abrechnung nach Gutachten führt in der Regel dazu, dass das Auto nicht repariert wird, sondern der Schaden ausgezahlt wird. Wenn das Auto in diesem Szenario nicht repariert wird und nur eine fiktive Abrechnung stattfindet, muss der Geschädigte das Fahrzeug nicht veräußern, sondern kann es trotz

Schäden weiterfahren. Daher gibt es bei fiktiver Auszahlung üblicherweise keine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Es sei denn, die Reparatur wird in Eigenregie durchgeführt und anhand einer Reparaturbestätigung nachgewiesen.

Die gegnerische Versicherungsgesellschaft wird in der Regel versuchen, die Schadenzahlung so gering wie möglich zu halten. Damit Du als Geschädigter genau das erhältst, was dir zusteht und worauf du Recht hast, solltest Du jedoch nicht die Minimalvariante akzeptieren.

Um einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit zu vermeiden, solltest Du folgende Hinweise beachten:

  • Immer einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen
  • Verantwortung nicht an gegnerische Haftpflichtversicherung abgeben
  • Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Rate ziehen

Ob alle Kürzungen der gegnerischen Versicherung tatsächlich begründet sind, kann nur ein Anwalt richtig prüfen. Die Kosten hierfür werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Wie wird nach Gutachten abgerechnet?

So wird der Autoschaden nach Gutachten abgerechnet: hauptsächlich wird zwischen der fiktiven Abrechnung und der konkreten Abrechnung unterschieden.

Bei der konkreten Abrechnung wird das Unfallauto repariert, die Werkstatt reicht die Rechnung bei der gegnerischen Versicherung ein und diese zahlt. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht nicht aus, um eine fiktive Abrechnung durchzuführen.

Um eine Unfallregulierung in Form einer fiktiven Abrechnung zu erhalten, ist es entscheidend, den Schaden vorab fachmännisch zu beziffern. Hierfür erstellt ein unabhängiger Sachverständiger ein professionelles Gutachten.

Zu einem Gutachten gehört eine Aufschlüsselung der Kosten für die Reparatur. Je nach Alter und Wartung des Fahrzeugs werden die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt oder die einer unabhängigen Werkstatt, in der die Reparatur auf die gleiche Weise durchgeführt werden kann, als Ausgangspunkt genommen.

Lege die Wahl des Sachverständigen niemals in die Hände der gegnerischen Versicherung, sondern beauftrage eigenständig einen Fachmann.

Wann zahlt Versicherung nach Gutachten?

Für eine Unfallregulierung gemäß Abrechnung nach Gutachten ist es notwendig, dass der Schaden in Geld beziffert werden kann. Dies ist die Grundlage, um nach Gutachten abzurechnen. Die Reparaturkostenrechnungen müssen im Nachhinein nicht mehr eingereicht werden.

Die Beurteilung des Schadens kann durch einen Kostenvoranschlag aus einer Werkstatt (bei Bagatellschäden unter 750 Euro) oder durch ein Sachverständigengutachten erfolgen. Möchtest Du den Autoschaden nach Gutachten abrechnen, wird ein professionelles Gutachten benötigt. Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist eine erste Berechnung, was die Reparatur des Autos kosten könnte. Das Gutachten hingegen geht weiter und bietet die Basis für die Erstattung durch die gegnerische Versicherung. Es beinhaltet u.a. den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, den Nutzungsausfall, die Reparaturdauer, die Wertminderung und unter Umständen auch den Restwert des Autos.

Die Versicherung zahlt in der Regel nach zwei bis sechs Wochen. Kommt es zu Unstimmigkeiten oder bspw. einer Auslandsbeteiligung, kann es länger dauern.

Was versteht man unter dem Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis eines Fahrzeugs gleicher Art und Güte, welches auf dem Gebrauchtwagenmarkt gekauft werden kann, ohne einen Unfall gehabt zu haben.

Was bedeutet der Restwert?

Der Restwert des Unfallwagens ist der verbleibende Wert des verunfallten Fahrzeugs. Er kann in bestimmten Fällen auch null sein.

Es ergibt sich der Wiederbeschaffungsaufwand – was ist das?

Der Wiederbeschaffungsaufwand wird folgendermaßen berechnet: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Die Berechnung der beiden einzelnen Werte ist nicht immer ganz einfach und bietet einen Auslegungsspielraum. Daher sollte die Beauftragung des Gutachtens unbedingt durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen und anschließend von einem Anwalt durchgesetzt werden.

Tipps zur Abrechnung nach Gutachten

Wenn Du einen Unfallschaden auf der Grundlage einer Abrechnung nach Gutachten anerkennen möchtest, solltest Du den Vorfall nicht in die Hände der gegnerischen Versicherung legen. Diese wird versuchen, den Fall so preisgünstig wie möglich zu regeln.

Um die richtigen Schadensersatzansprüche zu ermitteln, solltest Du unabhängige Experten wie die Unfalllöwen beauftragen, die in Deinem Interesse arbeiten.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht hilft Dir bei der Durchsetzung deiner Schadensersatzansprüche. Die Anwaltskosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

  • Beauftrage unbedingt einen unabhängigen Sachverständigen.
  • Nur mit Hilfe eines Anwalts ist es möglich, nach fachkundigem Rat abzurechnen.

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