Eine Schadensmeldung bei DEVK ist nicht kompliziert. Eine DEVK Schadensmeldung kann telefonisch oder per Mail durchgeführt werden.

DEVK KFZ Schadensmeldung – wie ist der Ablauf?

Die DEVK steht laut eigener Aussage als Ansprechpartner zur Verfügung und leistet im Schadensfall schnelle Hilfe. Man kann den Schaden zum Beispiel online oder telefonisch melden und dann kann man sich laut DEVK auf eine zuverlässige Schadenabwicklung verlassen. Im Schadensfall wird die DEVK
KFZ-Versicherung prüfen, welche Leistungen dem Geschädigten zustehen. Wurde beispielsweise ein Auto beschädigt, können Reparaturkosten oder eine Erstattung bei Wertminderung ebenso übernommen werden wie Abschleppgebühren oder die Kosten für Sachverständige. Sind Personen verletzt worden, übernimmt die KFZ-Haftpflicht zum Beispiel Heilungs- und Behandlungskosten sowie Schmerzensgeldansprüche. Je nach DEVK Versicherungsvertrag können weitere Leistung hinzukommen.

Damit die Versicherung den Schadensfall schnell einschätzen und bestmögliche Unterstützung bieten kann, benötigt sie alle Informationen zeitnah und möglichst detailliert. Liefert man als Versicherungsnehmer bei der Schadenmeldung daher alle relevanten Daten direkt mit, dann trägt man laut DEVK zu einem reibungslosen Ablauf bei. Neben der Beschreibung des Schadens sowie Fotos und Notizen, gehören dazu auch der eigene Name und die eigene Adresse, die Versicherungsnummer und gegebenenfalls die Kontaktdaten von Zeugen.

Wann muss ich eine Schadensmeldung bei der DEVK machen?

Je eher ein Schaden gemeldet wird, desto eher kann er reguliert werden. Deshalb gilt bei jeder KFZ-Versicherung der DEVK eine Frist von einer Woche, innerhalb der man den Schaden melden muss. Für einen schnellen und möglichst reibungslosen Ablauf sollte man daher die KFZ-Versicherung so bald wie möglich kontaktieren. Im besten Fall wäre dies bereits noch am Tag des Vorfalls. Dies gilt vor allem dann, wenn man den Unfall verursacht hat und wenn jemand Schadenersatz fordert. So ist die Versicherung bereits informiert, wenn der Unfallgegner oder die gegnerische Versicherung sich melden.