Für die Kosten eines Gutachtens muss der Verursacher des Unfalls bzw. dessen Haftpflichtversicherung aufkommen. Damit verhält es sich bei den Gutachterkosten wie mit den Reparaturkosten. 

Wer also ohne eigenes Verschulden in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, kann die Kosten für das Gutachten vollständig vom Unfallverursacher ersetzt verlangen. 

Aber Vorsicht! Hat man am Unfall eine Teilschuld, so werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung nur anteilmäßig entsprechend der Mitverschuldensquote übernommen. 

Darf man ein Gutachten auch bei geringen Schäden einholen? 

Um die Kosten für ein Gutachten erstattet zu bekommen, muss der voraussichtliche Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 € liegen.