Erleidest Du nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Verletzungen, dann steht Dir in der Regel Schmerzensgeld zu. Dieses bemisst sich anhand der entstandenen Verletzungen, der Schuldfrage und vielen weiteren Kriterien. Um die geforderte Schmerzensgeldsumme auch zu erhalten, muss vieles beachtet werden.

Was ist Schmerzens­geld?

Das Schmerzensgeld dient als eine Art Kompensation für den entstandenen Schaden am eigenen Körper. Da Schmerzempfindung jedoch ein sehr individuelles Thema darstellt, ist es auch schwierig, die Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs zu bemessen. Hier wird meist mit einer Ausgleichsfunktion gearbeitet, die die erlittenen Verletzungen, das psychische Trauma und eine eventuelle Einschränkung der Lebensfreude durch die Verletzung einer bestimmte Summe gegenüberstellt.

Selbstverständlich lässt eine Schmerzensgeldzahlung Schmerz und Leid nicht verschwinden, aber sie hilft möglicherweise dabei, eine Art Genugtuung zu verspüren. Im Gesetz wird von der “billigen Entschädigung in Geld” gesprochen, womit hier jedoch nicht der Begriff “günstig” gemeint ist, sondern beschreibt, dass ein Schmerzensgeld immer entsprechend der Verletzung und weiteren Kriterien angesetzt werden kann.

In welchen Fällen habe ich nach einem Verkehrs­unfall Anspruch auf Schmerzens­geld?

Ein Verkehrsunfall zieht in schweren Fällen lange Bürokratie- und Reparaturprozesse nach sich. Doch gab es bei dem Unfall Verletzte, dann können noch ganz andere Positionen im Raum stehen.

Um Schmerzensgeld fordern zu können, musst Du nachweisen, dass

  • Du bei dem Unfall erhebliche Verletzungen erlitten hast,
  • die Verletzungen bei dem Unfall entstanden sind,
  • der Unfallverursacher fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Bei einem Verkehrsunfall, an dem Ihnen keine Mitschuld zugesprochen wurde, sollte es im Regelfall kein Problem sein, diese Bedingungen zu erfüllen. Jedoch gibt es Ausnahmen, in denen es Ihnen in der Regel nicht zusteht, nach einem Unfall Schmerzensgeld vom Unfallverursacher zu fordern.

Sie können in der Regel kein Schmerzensgeld verlangen, wenn

  • beu nur leichten Verletzungen (z.B. Schürfwunden, Prellungen),
  • der Unfallverursacher jünger als 10 Jahre alt war,

Doch auch hierbei handelt es sich nur um pauschale Kriterien, nach denen sich ein Gericht in der Regel richtet. Es gab jedoch auch bereits Fälle, in denen einem Unfallbeteiligten wegen leichten Prellungen ein geringes Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Wenn es darum geht, dass wegen schwerer Traumata und Depressionen nach dem Tod eines Familienangehörigen geklagt werden soll, gewährt das Gericht meist nur bei übermäßiger Beeinträchtigung Schmerzensgeld. Doch genug Gerichtsentscheidungen sprechen dafür, dass es sich immer lohnen kann, zumindest den Versuch zu wagen.

Wie lange kann ich das Schmerzens­geld noch verlangen?

Unfallbeteiligte, die eine Verletzung erlitten haben, können bis zu drei Jahre lang ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches beginnt die Frist mit Ablauf des Jahres zu laufen, in dem der Unfall geschehen ist und die Beteiligten auf die daraus resultierenden Verletzungen aufmerksam geworden sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich diese Verjährungsfrist auch verändern:

  • Ist ein Gerichtsprozess noch am Laufen, dann können währenddessen keine Schmerzensgeldansprüche verjähren. Die Hemmung der Verjährung läuft auch drei Monate nach Ende des Prozesses noch weiter.
  • Liegen Verletzungen vor, deren langfristigen Folgeschäden noch nicht eingeschätzt werden können, kann die Verjährungsfrist ebenso ausgeweitet werden. Bis zu 30 Jahre lang kann ein Unfallverletzter noch Schmerzensgeld vom Unfallverursacher fordern.

Wer übernimmt die Schmerzens­geld­zahlung?

Wurdest Du bei einem Verkehrsunfall unverschuldet verletzt, dann übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Zahlung des Schmerzensgelds.

Wie muss ich vorgehen, um Schmerzens­geld zu erhalten?

Um nach einem Verkehrsunfall – bei dem Du Unfallgeschädigter warst – vom Schädiger Schmerzensgeld zu erhalten, musst Du aktiv werden.

Lass Dich nicht von der Versicherung abwimmeln!

Häufig werden Schmerzensgeldforderungen von den Haftpflichtversicherungen abgelehnt, weil es sich um zu harmlose Verletzungen handelt. Ist der Unfall bei einer Fahrgeschwindigkeit von weniger als 10 km/h geschehen, dann kann die Versicherung diesen auch als “Bagatellschaden” einstufen. Lassen Dich davon jedoch nicht abschrecken, denn eine solche Mindestgrenze ist nicht zulässig.

Was sagt die Schmerzens­geld­tabelle aus?

Die Berechnung des Schmerzensgeldes ist eine hoch komplexe Angelegenheit, die möglichst fair ablaufen soll. Daher gibt es keine Tabelle, in der nachgeschaut werden kann, wie viel Schmerzensgeld pauschal für eine gebrochene Nase, eine Prellung oder ein Schleudertrauma verlangt werden kann. Es gibt jedoch Sammlungen von Gerichtsurteilen, die in bestimmten Tabellen aufgelistet sind, um Fälle von Schmerzensgeld vergleichbar zu machen. Dennoch können Verletzungen und das erhaltene Schmerzensgeld stark voneinander abweichen, da unterschiedlichste Kriterien in der Berechnung berücksichtigt werden.

Folgende Tabellen werden gerne zu Rate gezogen:

  • Beck’sche Schmerzensgeldtabelle mit Datenbank IMM-DAT von Rechtsanwalt Andreas Slizyk,
  • Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm (auch ADAC-Schmerzensgeldtabelle genannt),

HWS Schleudertrauma

Sehr häufig beklagen Unfallverletzte nach einem Verkehrsunfall Nacken- und Halsschmerzen, die vom bekannten Schleudertrauma herrühren. Sogenannte Halswirbelsäulen-Verletzungen finden sich daher sehr regelmäßig in den oben genannten “Schmerzensgeldtabellen”. Jedoch hat der Gesetzgeber hier eine “Harmlosigkeitsgrenze” eingeführt. Ist ein Schleudertrauma bei einem Auffahrunfall entstanden, bei dem das Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von weniger als 10 km/h aufgefahren ist, dann kann dafür gar nicht bzw. nur beschwerlich Schmerzensgeld eingeklagt werden. Doch auch hieraus können Folgeerkrankungen resultieren, für die Sie mit ausreichender Dokumentation Schmerzensgeld verlangen können.

Einige Beispiele von Schmerzensgeldzahlungen

In der folgenden Tabelle finden Sie zur Veranschaulichung Beispiele für Entscheidungen über Schmerzensgeld.

Unfallhergang Verletzung Schmerzensgeld Aktenzeichen
Unverschuldeter Verkehrsunfall leichtes Schleudertrauma 500 Euro Oberlandesgericht Saarbrücken, Az. 3 U 144/03
Motorradfahrer wird von Auto angefahren Innenmeniskusriss 1.000 Euro Landgericht Essen, Az. 12 O 170/02
Unverschuldeter Verkehrsunfall

Schleudertrauma 1. Grades,

Folge: chronifizierte Depressionen

10.000 Euro Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-1 U 159/14
Schwerer, mitverschuldeter Motorradunfall

Mehrere Brüche im Beinbereich,

geringgradige Hirnblutung

25.000 Euro,

abzgl. 40 % wegen Mitverschuldens

Oberlandesgericht Naumburg, Az. 12 U 58/15

Familienvater gerät unverschuldet in

grob fahrlässigen Verkehrsunfall

Schweres Schleudertrauma, Wachkoma,

künstliche Ernährung notwendig

500.000 Euro Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 15 U 50/14
Beifahrerin in schwerem Verkehrsunfall

Schädel-Hirn-Trauma 3. Grades mit Hirnblutungen,

Folge: schwere sprachliche und körperliche Behinderung

430.000 Euro Landgericht Hamburg, Az. 302 O 192/08

Quelle: Deutsches Anwaltsregister (DAWR)

Wie wird Schmerzensgeld berechnet?

Schmerzensgeld soll für den entstandenen Schaden, den Sie als unverschuldeter Unfallbeteiligter erlitten haben, kompensieren. Hierbei wird sowohl eine Ausgleichsfunktion berücksichtigt, die alle erlittenen Schmerzen und durchgeführten medizinischen Behandlungen einer Zahlungen entgegenstellt, als auch eine Genugtuungsfunktion, die bewertet, wie mit Ihnen als Unfallopfer umgegangen wurde und wie sich der Schädiger verhalten hat.

Ausgleichsfunktion

Da das Schmerzensgeld einen Ausgleich für den entstandenen Schaden und erlittene Schmerzen darstellen soll, werden die folgenden Punkte bei der Berechnung berücksichtigt:

  • Schmerzintensivität
  • Eingriffsintensivität
  • Folgeschäden

Zudem ist es wichtig, wie lange der Unfallgeschädigte arbeitsunfähig war, ob eine Operation durchgeführt werden musste, wie lange es zu einem stationären oder ambulanten Aufenthalt im Krankenhaus gekommen ist und welche Langzeitschäden zu erwarten sind.

Genugtuungsfunktion

Die Ausgleichsfunktion richtet sich insbesondere nach den Kosten, die durch Pflege und Behandlungen der Verletzungen entstanden sind. Doch auch eine Beeinträchtigung der eigenen körperlichen und seelischen Unversehrtheit soll über das Schmerzensgeld kompensiert werden. Daher soll es auch zu einer Art Genugtuung kommen, die in der Berechnung des Schmerzensgelds ebenfalls berücksichtig wird.

Einordnung des Verschuldens:

Es geht in die Berechnung mit ein, ob vom Unfallverursacher aus Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt wurde. Kam es zu einem Unfall aufgrund von grob fahrlässigem Verhalten, kann ein Schmerzensgeld höher ausfallen als bei einem versehentlichen Verstoß des Schädigers.

Regulierungsverzögerung:

Bei der Schadensbeurteilung ist die Mithilfe des Schädigers und dessen Versicherung wichtig. Wird hier die Regulierung des Schadens bewusst behindert oder verzögert, kann dies dem Geschädigten in der Berechnung des Schmerzensgelds zugute kommen.

Vermögensverhältnisse:

Die Vermögensverhältnisse des Schädigers und des Geschädigten fließen in die Berechnung der Schmerzensgeldsumme mit ein. Nicht der Schädiger selbst, sondern dessen Haftpflichtversicherung übernimmt die Zahlung an den Geschädigten. Eine wirtschaftlich bessere Position des Schädigers wirkt sich positiv auf die Höhe des Schmerzensgelds aus. Sobald eine Versicherung vorliegt, entfällt für den Schädiger die Haftung.

Brauche ich einen Anwalt, um Schmerzens­geld ein­zu­fordern?

Es ist nicht verpflichtend, einen Anwalt zu engagieren, um Schmerzensgeld in einem außergerichtlichen oder zivilrechtlichen Verfahren einzufordern. Jedoch ist es auf jeden Fall ratsam, sich anwaltliche Unterstützung zu holen. Insbesondere vor Gericht sind Sie als juristischer Laie ohne anwaltliche Vertretung von Prozessbeginn an schlechter gestellt. Da es häufig um die Zahlung von großen Geldsummen geht, wird der gegnerische Anwalt keine Mühen scheuen, um Ihre Verletzungen und Schäden klein zu reden. Daher sollten Sie nicht ohne Anwalt vor ein Zivilgericht treten.