Wann steht mir ein Leihwagen oder Mietwagen
nach einem Unfall zu? 

Bei einem Haftpflichtschaden steht dem Geschädigten für die Dauer der Reparaturzeit oder im Falle eines Totalschadens für die Wiederbeschaffungsdauer jeweils zuzüglich eventueller Vorlaufzeiten, ein Ersatzfahrzeug zu (sofern kein Nutzungsausfall geltend gemacht wird). 

Voraussetzung ist aber, dass das gemietete Ersatzfahrzeug über den Rahmen hinaus so genutzt wird, als würde man gelegentlich mit dem Taxi fahren (Schadenminderungspflicht). Faustregel: mindestens 25 km pro Tag, in ländlicher Gegend mit Unterversorgung durch öffentliche Verkehrsmittel auch weniger. 

Da durch die Nutzung eines Mietwagens der eigene Wagen keinem Verschleiß unterliegt, wird in der Regel ein entsprechender Eigenersparnisabzug vorgenommen. Diesem Abzug kann man in vielen Gerichtsbezirken (die Rechtsprechung ist aber uneinheitlich) entgehen, indem man ein Mietfahrzeug anmietet, das eine Klasse niedriger als das eigene Fahrzeug eingestuft ist. 

Ob, wie lange und was für ein Leihwagen dir nach dem Unfall zusteht, können dir erfahrene Experten erklären. Wir, die Unfalllöwen vermitteln dir diese Experten nach dem Unfall. Auch einen Ersatzwagen organisieren wir dir, ohne in Vorkasse treten zu müssen. Das Beste: Für dich als Unfallgeschädigter ist unser Rundum-Service komplett kostenlos.