Ein Auffahrunfall ist schnell passiert. Ein Moment der Unachtsamkeit, der Vorausfahrende bremst und jemand fährt hinten auf. Aber wer trägt die Schuld? Ist immer der Auffahrende auch der Schädiger oder gibt es andere Konstellationen?

Wir klären auf.

In den meisten Fällen ist es tatsächlich so, dass der Auffahrende die Schuld am Unfall trägt. Er muss der Situation angepasst fahren und sein Auto jederzeit zum Stillstand bringen können.

Es gibt allerdings auch Konstellationen, in denen dem Vorausfahrenden eine Teilschuld angelastet werden kann. Beispielsweise wenn er abrupt und ohne erkennbaren Grund bremst.

Jeder Fall ist individuell zu bewerten. Als Geschädigten raten wir Ihnen immer einen Verkehrsrechtsanwalt einzubeziehen. Zum einen muss die Situation fachmännisch analysiert werden und im weiteren Verlauf der Schadenregulierung ist sicherzustellen, dass alle Schadensersatzansprüche ersetzt werden.

Auffahrunfall mit Schleudertrauma

Durch die unerwartete Erschütterung bei einem Auffahrunfall kommt es häufig vor, dass sich die Insassen des Geschädigten Fahrzeuges ein Schleudertrauma zuziehen. Häufig tritt der Schmerz auch erst 1-2 Tage nach dem Unfall auf. Wichtig für Sie als Geschädigten ist, dass Sie zum Arzt gehen und nach Genesung Ihre Ansprüche – über einen Verkehrsrechtsanwalt – bei der Gegenseite geltend machen.

Auffahrunfall wegen abruptem bremsen

Bremst ein Verkehrsteilnehmer abrupt und ohne erkennbaren Grund oder sogar um seinen Hintermann absichtlich zum Bremsvorgang zu zwingen, so trifft den Vorausfahrenden eine Teilschuld oder sogar die Alleinschuld.

Auffahrunfall bei Spurwechsel

Geht dem Auffahrunfall ein Spurwechsel voraus, bei dem der Vorausfahrende zu knapp vor seinem Hintermann einbiegt, kann eine Mithaftung bzw. sogar Gesamthaftung für den Unfall entstehen.

Auffahrunfall mit Kettenreaktion: „aufgeschoben“

Eine häufige Situation zum Beispiel am Stauende ist, dass ein stehendes – oder noch rollendes – Fahrzeug hinten getroffen wird und auf seinen Vordermann aufgeschoben wird. Wen trifft nun die Schuld und wer zahlt welchen Schaden?

Bei einer solchen Situation sind verschiedene Fakten zu prüfen und zu analysieren. Stand das Fahrzeug, welches aufgeschoben wurde zum Anprallzeitpunkt still oder war es selbst noch im Verzögerungsvorgang. Hier sind Zeugenaussagen, Bremsspuren und Anprallstellen auszuwerten. Es ist ratsam sich einen Fachmann zur Seite zu holen. Nutzen Sie die kostenfreie Erstberatung durch einen Verkehrsrechtsanwalt der Unfalllöwen.

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* keine Rechtsberatung seitens der Unfalllöwen, Rechtsberatung über eine vermittelte Anwaltskanzlei