FAQ

Ist ein Rechtsanwalt für die Unfallregulierung nötig?

Ein klares „Ja“! Schau Dir nachfolgenden Auszug aus einem Urteil Oberlandgericht Frankfurt am Main an:
“Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln (OLG Frankfurt a.M. 2.12.14, 22 U 171/13).
Das sagt doch alles, oder? Überlasse auf keinen Fall der gegnerischen Versicherung die Regulierung.

Wie funktioniert die Abrechnung nach einem Verkehrsunfall, wenn man sich das Geld von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen möchte?

Grundsätzlich hast Du nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Möglichkeit, den Schaden reparieren zu lassen (konkrete Abrechnung) oder dir den Schaden auszahlen zu lassen (fiktive Abrechnung).
Zunächst wird der Schaden durch einen unserer KFZ Sachverständigen aufgenommen und kalkuliert. Willst Du Dir das Geld auszahlen lassen, wird Dein Rechtsanwalt den Dir zustehenden Betrag bei der gegnerischen Versicherung einfordern.
Die Auszahlung erfolgt nun auf Basis des Gutachtens, das bedeutet Du bekommst die Schadenssummer netto (ohne MwSt.) ersetzt.

Autounfall, was tun? Was empfehlen die Unfalllöwen?

Du solltest nach einem Autounfall auf jeden Fall einmal Ruhe bewahren. Lass dich nicht durch den Unfallgegner, Zeugen oder die Versicherungen des Unfallgegners einschüchtern. Versuche nie als Geschädigter den Fall mit der Versicherung selbst zu regeln. Beauftrage sofort die Unfalllöwen, so sparst du Zeit und wirst stressfrei und vollumfänglich entschädigt.

Kann ich immer nach einem Unfall die Unfalllöwen beauftragen?

Wurdest du geschädigt, hast du das Recht einen Rechtsanwalt und Gutachter zu beauftragen und dein Auto in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren zu lassen. All das beinhaltet das Rundum – Stressfrei Paket der Unfalllöwen. Wir stehen Dir gerne zur Seite!

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung für den Service der Unfalllöwen?

Nein. Unser Service ist für Dich als Geschädigter immer kostenlos.
Sollte der Schaden jedoch nicht oder nur teilweise von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden, empfiehlt es sich eine Rechtsschutzversicherung zu haben, da ein gerichtliches Verfahren sehr teuer werden kann. Diese Kosten werden dann von einer Rechtsschutzversicherung getragen.

Ich habe einen Schaden selbst verursacht. Helfen mir die Unfalllöwen auch in diesem Fall?

Bei selbstverschuldeten Unfällen wendest du dich an deine eigene Versicherung. Natürlich kannst Du uns kontaktieren und wir beantworten Dir Deine Fragen.

Ist deine Frage nicht beantwortet?

Dann wende dich an unser Serviceteam: Wir helfen Dir gerne!