AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Service der Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt).

 

  1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Homepage www.unfallloewen.de. Diese ist ein Angebot der Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt)Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt), Geschäftsführer Jens Diefenbach, Hauptstraße 74a, 65326 Aarbergen, nachfolgend Unfalllöwen genannt. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären sich die Nutzer mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Im Fall der Änderung der AGB werden diese erst dann Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer diesen Änderungen zustimmt. Hierfür genügt es, dass die Unfalllöwen die neue Fassung der AGB auf der Homepage bereitstellt und der Nutzer sich vor Nutzung unseres Angebots hiermit einverstanden erklärt. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Unfalllöwen GbR und dem Nutzer schriftlich vereinbart wurden.

 

  1. Registrierung bei den Unfalllöwen

a.) Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Verhältnis zwischen der Unfalllöwen und dem Kunden. Der Kunde kann sich über www.unfallloewen.de einen Account anlegen. Hierdurch kann er den Status seines Verkehrsunfalles einsehen und auf bestimmte Dienstleistungen zuzugreifen. Die Registrierung ist mit keinerlei Kosten verbunden. Für eine Unfallabwicklung ist daneben keine Registrierung erforderlich.

b.) Die Unfalllöwen fungieren ausschließlich als Vermittler unterschiedlicher Leistungen. Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und einem seitens der Unfalllöwen vermittelten Dienstanbieter kommen ausschließlich zwischen diesen beiden Parteien zustande, die Unfalllöwen ist nicht Partei eines solchen Vertragsverhältnisses und haftet insofern nicht für vertragliche Primär- oder Sekundäransprüche zwischen den Vertragsparteien. Auf das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses hat die Unfalllöwen keinen Einfluss.

c.) Die Unfalllöwen nehmen ausschließlich für den Kunden unentgeltlich und unverbindlich einen vom Nutzer mitgeteilten Schadenfall entgegen und vermitteln auf der Grundlage der online oder telefonisch nutzerseitig abgegebenen Daten Dienste an die jeweiligen mit der Unfalllöwen kooperierenden Dienstleister. Durch die Inanspruchnahme der vermittelten Dienstleistungen Unfalllöwen sowie durch die Übermittlung der Kontaktdaten des Nutzers an die Unfalllöwen kommt ein Maklervertrag zwischen dem Nutzer und der Unfalllöwen zustande. Gegenstand des Maklervertrages ist jedoch nur die nutzerseitig angegebene Dienstleistung. Soweit der Kunde nicht ausdrücklich einen darüber hinausgehenden Bedarf angibt, entstehen keine Verpflichtungen der Unfalllöwen in Bezug auf die Vermittlung anderer Dienstleistungen.

 

  1. Abwicklung von Verkehrsunfällen

a.) Soweit der Kunde in einen Verkehrsunfall verwickelt ist und diesen der Unfalllöwen über die dazu vorgesehen Kommunikationswege meldet, kommt das Auftragsverhältnis zur Abwicklung des gemeldeten Verkehrsunfalles mit der Unfalllöwen durch die einzelfallbezogene Annahme durch die Unfalllöwen GbR zustande.

Nach erklärter Annahme werden die Unfalllöwen soweit dies angesichts der jeweiligen Sachlage im Einzelfall sinnvoll, faktisch und rechtlich möglich und vom Kunden gewünscht ist, einzeln oder insgesamt folgende Leistungen im Rahmen einer unentgeltlichen Geschäftsbesorgung für den Kunden erbringen:

-Beauftragung einer auf Unfallregulierung spezialisierten Anwaltskanzlei zur Geltendmachung des eingetretenen Schadens bei dem Haftpflichtversicherer des Schädigers;

-Beauftragung eines Abschleppunternehmens zur Verbringung des nicht mehr betriebssicheren oder Fahrzeuges an einen dem Kundenwunsch entsprechenden Abstellort;

-Beauftragung eines nach den jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zugelassenen Sachverständigen zur Feststellung des eingetretenen;

-Beauftragung einer Reparaturwerkstatt zur Instandsetzung des Sachschadens;

-Beauftragung der Bereitstellung eines Mietfahrzeuges;

-Beauftragung weiterer notwendiger Dienstleister.

Der Kunde wählt einzelne Leistungen frei. Er kann insbesondere auch einzelne Leistungen durch von ihm selbst zu beauftragende Dienstleister erbringen lassen. Es besteht keine Verpflichtungen der Unfalllöwen, einzelne Leistungen an den Kunden zu vermitteln.

b.) Vollmacht und Widerrufsrecht

Der Kunde bevollmächtigt durch die Meldung des Unfalles an die Unfalllöwen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Dienstleister einzeln oder insgesamt mit Wirkung für den Kunden mit der jeweils von ihnen angebotenen Leistung zu beauftragen. Ab der Beauftragung einzelner Dienstleistungen besteht kein Widerrufsrecht des Kunden mehr. Der Kunde kann jedoch seine Beauftragung von Teilleistungen jederzeit widerrufen, solange mit der Ausführung der jeweiligen Teilleistung noch nicht begonnen wurde.

c.) Weitergabe personenbezogener Daten an die Dienstleister

Die Beauftragung von Dienstleistern macht die Übermittlung personenbezogener Daten des Kunden an die Dienstleister zwingend erforderlich. Hierzu erteilt der Kunde mit Auftragserteilung sein uneingeschränktes Einverständnis Die Unfalllöwen beschränkt sich hierbei auf die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten.

d.) Zahlungsabwicklungen

Für den Fall der Abwicklung des Schadenfalles über einen Rechtsanwalt werden von dem Anwalt erhaltene Geldbeträge abzüglich der ihm selbst entstandenen Kosten direkt an den Kunden weitergeleitet.

 

  1. Haftungsbegrenzung

Den Unfalllöwen wird im Rahmen der von ihr angebotenen Dienstleistung ausschließlich als Vermittler von Leistungen dritter Personen tätig, sie haften daher nicht für wie immer geartete Ansprüche oder Schäden, die aus einem Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und solchen dritten Personen entstehen. Solche dritten Personen sind nicht Erfüllungsgehilfen der Unfalllöwen GbR.

Soweit die Unfalllöwen GbR im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen eigene Leistungen gegenüber dem Kunden erbringt, ist ihre Haftung grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung von Pflichten, die die Durchführung des Services überhaupt erst ermöglichen sowie für Pflichten, für die Unfalllöwen GbR eine Garantie übernommen haben.

Die Unfalllöwen GbR haftet nicht für die eingegebenen Daten.

 

  1. Pflichten des Kunden

Die Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten durch den Kunden erfolgt online über die Homepage www.unfalllöwen.de.. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher nutzerseitig in die Eingabemaske eingegebenen oder sonst übermittelten Daten ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Sofern der Kunde falsche, unwahre oder unzureichende Angaben macht, ist die Unfalllöwen GbR berechtigt, die Anfrage zu stornieren. Für den Fall der Übermittlung von vorsätzlich falschen oder unwahren persönlichen Daten durch den Kunden behält sich die Unfalllöwen GbR vor, Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen.

Dem Kunden ist bewusst, dass fehlerhafte Informationen insbesondere im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Services Unfallabwicklung unter Umständen zu der Verursachung von Kosten an sich oder von erhöhten Kosten durch die Beauftragung von dritten Dienstleistern entstehen können, für die der Kunde persönlich haftet.

Die kostenfreie Nutzung der Leistungen der Unfalllöwen ist nur privaten Nutzern oder Unternehmern zu Zwecken des unternehmerischen Eigenbedarfs gestattet, d.h. zu Zwecken, die nicht einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Eine Nutzung der Leistungen der Unfalllöwen zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit ist ausdrücklich untersagt. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot der gewerblichen, bzw. selbständig beruflichen Nutzung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 vereinbart.

Unbeschadet der Vertragsstrafe können die Unfalllöwen darüber hinaus Schadensersatz geltend machen und den Kunden von der weiteren Inanspruchnahme der angebotenen, bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließen. Es verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte bei den der Unfalllöwen GbR.

    1. Haftung des Kunden

    Soweit der Kunde wissentlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gegenüber der Unfalllöwen macht, insbesondere im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Hergang eines Verkehrsunfalles, haftet er den Unfalllöwen für sämtliche Kosten, die diese verauslagt haben und infolge falscher Angaben des Kunden nicht von dritter Seite erstattet erhalten können. Die Haftung des Kunden gegenüber Dritten (z.B. im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Verkehrsunfalles beauftragten Personen) bleibt von diesen Bestimmungen unberührt und ist Gegenstand eines zwischen dem Kunden und einem solchen Dritten zustande gekommenen Vertragsverhältnisses.

     

    1. Kosten

    Die durch die Unfalllöwen gegenüber dem Kunden erbrachten und vermittelten Leistungen sind zu jeder Zeit für den Kunden kostenlos, es sei denn, der Kunde nimmt einzelfallbezogen ausdrücklich ein Angebot der Unfalllöwen auf Durchführung einer kostenpflichtigen Leistung an und die durch die Inanspruchnahme entstehenden Kosten sind ihm im Vorfeld klar und eindeutig mitgeteilt worden. Die Unfalllöwen werden den Kunden gleichermaßen von Kosten von Kooperationsdienstleistern freistellen, deren Leistungen durch die Unfalllöwen vermittelt worden sind, es sei denn, es handelt sich um ausdrücklich gegenüber dem Kunden als kostenpflichtig mitgeteilte Leistungen im Sinne des vorstehenden Satzes. Es ist möglich, dass die Unfalllöwen im Zusammenhang mit den angebotenen Services von dritter Seite Zuwendungen erhalten (z.B. in Form von Vermittlungsprovisionen, Nutzungsentgelten, Lizenzgebühren, Werbekostenzuschüssen und ähnlichem). Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass zur Sicherstellung und zum Betrieb der für den Kunden kostenlosen Services der Unfalllöwen sowie zur Gewährleistung einer hohen Servicequalität derartige Zuwendungen notwendig sind. § 667 BGB wird ausdrücklich abbedungen. Ebenso abbedungen wird der Regelungsgehalt des § 666 BGB, soweit sich dies nicht auf Informationen bezieht, die die tatsächliche Abwicklung im Rahmen eines in Anspruch genommenen Services betreffen oder für deren Rechenschaftslegung die Unfalllöwen GbR ausdrücklich eine Pflicht übernommen haben.

     

    1. Vertragsbeendigung

    Der Kunde kann jederzeit ohne Angabe von Gründen sein Benutzerkonto bei der Unfalllöwen GbR auflösen lassen. Die schriftliche Mitteilung hat schriftlich zu erfolgen.

     

    1. Gerichtsstand
    2. a) Für den Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nichts anders vorsieht, der Geschäftssitz der Unfalllöwen maßgebend.
    3. b) Auf alle Streitigkeiten, die sich möglicherweise aus diesem rechtlichen Verhältnis ergeben, ist deutsches Recht anzuwenden.

     

     

    1. Schlussbestimmungen
      a) Die Überschriften in diesem Vertrag dienen lediglich der Übersichtlichkeit und finden bei der Auslegung des Vertrags keine Berücksichtigung.
      b) Die Unfalllöwen sind berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
      c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Parteien eine der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
      d) Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der mit den Unfalllöwen bestehenden Leistungs- und Vertragsbeziehungen übermittelt werden, müssen in Schriftform oder per Email erfolgen.